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Der Pflegegrad ist die Einstufung, mit der die Pflegekasse den Grad der Pflegebedürftigkeit bewertet – er reicht von Pflegegrad 1 bis 5. Für einen Hauslift ist er von zentraler Bedeutung, denn schon ab Pflegegrad 1 öffnet sich der Weg zum Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Pflegegrad ist damit der Schlüssel zur wichtigsten direkten Förderung eines Hauslifts.
Seit der Pflegereform werden Pflegebedürftige in fünf Pflegegrade eingestuft. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof bewertet anhand von sechs Lebensbereichen – etwa Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten –, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigt. Daraus ergibt sich ein Punktwert, der dem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet wird. Pflegegrad 1 steht für eine geringe, Pflegegrad 5 für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Für die Förderung eines Hauslifts ist die gute Nachricht: Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Es muss also kein hoher Pflegegrad vorliegen, um den Pflegekassenzuschuss für den Einbau zu erhalten. Entscheidend ist, dass die Maßnahme das selbstständige Wohnen erleichtert oder erst ermöglicht – was bei einem Hauslift, der ganze Stockwerke barrierefrei überwindet, regelmäßig der Fall ist.
Praxis-Tipp: Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, lohnt sich der Antrag bei der Pflegekasse frühzeitig. Bis zur Begutachtung und Einstufung vergehen einige Wochen. Planen Sie diese Zeit ein, bevor Sie den Hauslift bestellen – denn ohne anerkannten Pflegegrad gibt es den Zuschuss nicht.
Der Pflegegrad ist nicht nur für den Zuschuss relevant. Er kann auch den Zugang zu weiteren Leistungen erleichtern und ist ein Baustein, der sich mit KfW-Förderung, Steuervorteil und Landesprogrammen kombinieren lässt. Wer den Pflegegrad als Ausgangspunkt nimmt, kann seine gesamte Finanzierung strukturiert aufbauen.
Ohne anerkannten Pflegegrad entfällt der wichtigste direkte Zuschuss für den Hauslift. Der Pflegegrad ist deshalb der erste Schritt, wenn Sie Förderung in Anspruch nehmen möchten. Gerade weil ein Hauslift eine größere Investition ist, sollte dieser Baustein nicht ungenutzt bleiben.
Wichtig ist die zeitliche Reihenfolge: erst Pflegegrad beantragen und abwarten, dann den Zuschuss beantragen, und erst nach Bewilligung einbauen lassen. Wer diese Schritte einhält, sichert sich die Förderung und vermeidet, dass formale Fehler den Anspruch gefährden.
Es genügt Pflegegrad 1. Bereits die niedrigste Stufe berechtigt zum Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ein höherer Pflegegrad erhöht diesen speziellen Zuschuss nicht.
Nein. Für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Ein höherer Grad bringt andere Leistungen mit sich, nicht aber einen höheren Hauslift-Zuschuss.
Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Anschließend begutachtet ein unabhängiger Gutachter die Pflegebedürftigkeit in Ihrem Zuhause. Auf Basis des Gutachtens stuft die Pflegekasse Sie in einen Pflegegrad ein.
Von der Antragstellung bis zur Entscheidung vergehen meist einige Wochen. Planen Sie diese Zeit ein, bevor Sie den Hauslift bestellen, da der Zuschuss einen anerkannten Pflegegrad voraussetzt.
Ja, das Prinzip ist gleich: Auch für den Treppenlift öffnet ein Pflegegrad ab Stufe 1 den Zuschuss. Beim Hauslift deckt der Zuschuss wegen der höheren Kosten jedoch einen kleineren Anteil ab.
Ob Ihr Pflegegrad bereits für den Zuschuss ausreicht und wie Sie die Förderung optimal nutzen, besprechen wir gern persönlich mit Ihnen. Unsere Berater begleiten Sie von der Planung bis zum Förderantrag.
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