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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die europäische Richtlinie, die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen festlegt - und unter die viele Hauslifte als Maschine fallen. Sie ist die rechtliche Grundlage dafür, dass ein Hauslift nicht der strengeren Aufzugsrichtlinie unterliegt. Konkretisiert wird sie durch die Sicherheitsnorm DIN EN 81-41.
Welchem Regelwerk ein Hauslift unterliegt, entscheidet maßgeblich über Einbau, Genehmigung und Prüfpflichten. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist hier der Schlüsselbegriff: Sie ordnet den Hauslift rechtlich als Maschine ein und nicht als Aufzug. Für Sie bedeutet das in der Praxis vor allem einen einfacheren Weg zum barrierefreien Zuhause.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine EU-Richtlinie, die festlegt, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen Maschinen erfüllen müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Viele Hauslifte, insbesondere langsam fahrende Plattform- und Kabinenlifte für den privaten Bereich, gelten als Maschinen in diesem Sinne. Das unterscheidet sie vom klassischen Personenaufzug, der unter die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU fällt.
Die Maschinenrichtlinie nennt die Ziele, bleibt aber abstrakt. Wie ein Hauslift konkret gebaut sein muss, beschreibt die harmonisierte Norm DIN EN 81-41. Hält der Hersteller diese Norm ein, gilt die Vermutung, dass auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Diese beiden Dokumente greifen also ineinander: die Richtlinie als rechtlicher Rahmen, die Norm als technische Umsetzung. Sichtbar wird das Ergebnis in der CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung.
Gut zu wissen: Die gleiche Maschinenrichtlinie gilt auch für Treppen- und Plattformlifte. Beim Hauslift hat sie aber besonders große Auswirkungen, weil sie ihn von den strengen Pflichten der Aufzugsrichtlinie befreit.
Weil der Hauslift als Maschine gilt, entfallen viele Anforderungen, die für echte Aufzüge zwingend sind. Häufig ist keine Abnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle nötig, und auch der Unterschied im Genehmigungsverfahren ist spürbar. Das macht den nachträglichen Einbau in ein bestehendes Haus oft erst praktikabel. Ob im Einzelfall dennoch eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab.
Die Einstufung nach der Maschinenrichtlinie ist der entscheidende Grund, warum ein Hauslift deutlich unkomplizierter zu realisieren ist als ein klassischer Aufzug. Sie sparen sich aufwendige Abnahmen, wiederkehrende behördliche Prüfungen und einen Teil der laufenden Kosten. Wer ein Eigenheim altersgerecht umbauen möchte, profitiert direkt von dieser rechtlichen Einordnung.
Für Ihre Kaufentscheidung bedeutet das: Achten Sie darauf, dass Ihr Hauslift ausdrücklich nach der Maschinenrichtlinie und der DIN EN 81-41 gebaut ist. So stellen Sie sicher, dass die Anlage sowohl rechtlich sauber als auch technisch sicher ist - und dass Sie nicht versehentlich in die strengeren und teureren Pflichten der Aufzugswelt geraten.
Weil Hauslifte langsam fahren, meist nur einen privaten Haushalt bedienen und bestimmte Höhen- und Geschwindigkeitsgrenzen einhalten, gelten sie rechtlich als Maschinen. Ein klassischer Personenaufzug überschreitet diese Grenzen und fällt deshalb unter die strengere Aufzugsrichtlinie. Die genaue Abgrenzung erklärt der Beitrag zum Unterschied zwischen Hauslift und Aufzug.
Für Sie bedeutet sie vor allem einen einfacheren Weg zum Hauslift: weniger Bürokratie, oft keine behördliche Abnahme und geringere Folgekosten. Gleichzeitig garantiert die Richtlinie zusammen mit der DIN EN 81-41 ein hohes Sicherheitsniveau. Sie müssen die Details nicht kennen, sollten die Einhaltung aber im Angebot bestätigt bekommen.
Nein. Die Maschinenrichtlinie stellt zusammen mit der DIN EN 81-41 hohe Sicherheitsanforderungen. Der Unterschied zur Aufzugsrichtlinie liegt im Verfahren und in den Prüfpflichten, nicht in einem niedrigeren Schutzniveau für die Nutzer.
Das erkennen Sie an der CE-Kennzeichnung am Lift und an der mitgelieferten Konformitätserklärung. In dieser Erklärung benennt der Hersteller die angewandten Richtlinien und Normen. Beide Dokumente sollten Ihnen bei der Übergabe vorliegen.
Das hängt vom Bundesland und vom Bauvorhaben ab. Die Einstufung als Maschine vereinfacht zwar das Verfahren, ersetzt aber nicht in jedem Fall eine baurechtliche Prüfung. Ob eine Baugenehmigung nötig ist, klären Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Anbieter.
Ja. Auch ein Außenlift als Hauslift fällt in der Regel unter die Maschinenrichtlinie, sofern er die Kriterien einer Maschine erfüllt. Zusätzlich kommen beim Außeneinsatz Anforderungen an Witterungsschutz und Schutzklasse hinzu.
Die normative Einordnung Ihres Hauslifts klingt komplizierter, als sie in der Praxis ist. Unsere Berater erklären Ihnen verständlich, was die Maschinenrichtlinie für Ihr Vorhaben bedeutet und welche Schritte auf Sie zukommen - ohne Fachchinesisch.
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