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Die Konformitätserklärung ist ein verbindliches Dokument, mit dem der Hersteller eines Hauslifts schriftlich bestätigt, dass die Anlage alle geltenden EU-Richtlinien erfüllt – beim Hauslift in der Regel die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Norm DIN EN 81-41. Sie ist die rechtliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung und gehört zwingend zu jeder ausgelieferten Anlage.
Die Konformitätserklärung – genauer: die EU-Konformitätserklärung – ist eine rechtsverbindliche Selbsterklärung des Herstellers. Mit ihr übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass der gelieferte Hauslift sämtliche zutreffenden europäischen Richtlinien einhält. Sie ist kein Prüfzeugnis einer unabhängigen Stelle, sondern eine Zusicherung dessen, der die Anlage in Verkehr bringt. Anders als bei einem klassischen Personenaufzug, der unter die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU fällt, gilt der Hauslift meist als Maschine – daher bezieht sich die Erklärung auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
In der Konformitätserklärung führt der Hersteller die angewandten Richtlinien und Normen konkret auf, nennt die Anlagentypbezeichnung, die Seriennummer sowie den für die technische Dokumentation Verantwortlichen. Damit lässt sich später eindeutig nachvollziehen, nach welchem Regelwerk Ihr Hauslift gebaut und geprüft wurde. Das Dokument ist die unmittelbare Voraussetzung dafür, dass die Anlage die CE-Kennzeichnung tragen darf. Ohne gültige Konformitätserklärung darf ein Hauslift in der EU gar nicht erst ausgeliefert werden.
Die Konformitätserklärung ist Teil eines kleinen Dokumentenpakets, das Sie bei der Übergabe erhalten: Dazu gehören außerdem die Betriebsanleitung, das Wartungsbuch und – je nach Bundesland – Nachweise zur Baugenehmigung. Während die Konformitätserklärung die Bauweise abdeckt, regeln die Betriebssicherheitsverordnung und mögliche wiederkehrende Prüfungen den späteren Betrieb. Im Unterschied zur Konformitätserklärung beim Treppenlift bezieht sie sich beim Hauslift auf eine deutlich komplexere, schachtgebundene Anlage mit Kabine.
Praxis-Tipp: Verlangen Sie die Konformitätserklärung schon vor der Bestellung als Mustervorlage. Ein seriöser Anbieter zeigt Ihnen ohne Zögern, nach welchen Normen seine Hauslifte gebaut sind – das ist ein gutes Qualitätssignal.
Die Konformitätserklärung ist Ihr rechtlicher Schutzschild. Sie belegt, dass Ihr Hauslift nach anerkannten Regeln gebaut wurde, und ist im Schadens- oder Streitfall ein zentrales Beweismittel. Auch Förderstellen wie die KfW oder die Pflegekasse erwarten den Nachweis einer regelkonformen Anlage – fehlt die Erklärung, kann das Ihren Zuschuss gefährden.
Fehlt das Dokument oder ist es unvollständig, sollten Sie hellhörig werden. Eine fehlende Konformitätserklärung deutet auf einen unseriösen Anbieter oder eine nicht zugelassene Anlage hin. Beim Wiederverkauf der Immobilie oder beim Versicherungsfall kann das teuer werden. Bewahren Sie das Original deshalb zusammen mit der Betriebsanleitung an einem festen Ort auf.
Die Konformitätserklärung ist ein vom Hersteller ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass Ihr Hauslift alle geltenden EU-Richtlinien erfüllt. Sie ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und liegt jeder ordnungsgemäß ausgelieferten Anlage bei.
Die Erklärung stammt immer vom Hersteller der Anlage, nicht von einer unabhängigen Prüfstelle. Damit übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass der Hauslift den europäischen Vorschriften entspricht.
Nein. Die Konformitätserklärung ist eine Hersteller-Erklärung zur Bauweise, eine TÜV- oder DEKRA-Prüfung ist dagegen eine unabhängige Kontrolle der fertig montierten Anlage. Beide ergänzen sich, sind aber nicht identisch.
In der Regel ja. Förderstellen wie KfW oder Pflegekasse verlangen den Nachweis einer regelkonformen Anlage. Die Konformitätserklärung ist dafür ein wichtiges Belegdokument.
Fehlt die Erklärung, darf der Hauslift eigentlich gar nicht in Verkehr gebracht werden. Eine fehlende Erklärung ist ein Warnsignal und kann bei Versicherung, Förderung oder Wiederverkauf zu Problemen führen.
Ob Ihr Wunsch-Hauslift alle Normen erfüllt und welche Unterlagen Sie erhalten, klären wir gern in Ruhe mit Ihnen. So wissen Sie schon vor der Bestellung, dass Sie eine geprüfte, regelkonforme Anlage bekommen.
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