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Der Investitionszuschuss Barrierereduzierung war ein direkter, nicht zurückzuzahlender Zuschuss der KfW-Bank (Programm 455 „Altersgerecht Umbauen") für barrierereduzierende Umbauten – auch für den Einbau eines Hausliftes. Seit der Haushaltstopf 2022 ausgeschöpft wurde, sind keine neuen Mittel mehr eingestellt worden: Der Zuschuss ist derzeit nicht verfügbar bzw. ausgesetzt. Als aktive KfW-Förderung bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit altersgerechtes Umbauen (159) bis 50.000 €. Unabhängig davon können Sie den Pflegekassenzuschuss nutzen.
Der Investitionszuschuss erstattete einen Teil der Kosten für barrierereduzierende Maßnahmen wie den Hauslift-Einbau direkt – aktuell nimmt die KfW jedoch keine Anträge an.
Solange er finanziert war, senkte er Ihre Eigenkosten ohne Rückzahlung; derzeit übernehmen diese Rolle der KfW-Kredit 159 und der Pflegekassenzuschuss.
Es handelte sich um eine einmalige Förderung; nach Auszahlung war nichts mehr zu tun.
Da seit 2022 keine neuen Mittel bereitstehen, ist der Zuschuss derzeit ausgesetzt – aktiv beantragbar ist stattdessen der KfW-Kredit.
Der Investitionszuschuss Barrierereduzierung war Teil der KfW-Förderung (Programm 455) und richtete sich an alle, die ihr Zuhause barrierefreier machen. Anders als ein Kredit musste er nicht zurückgezahlt werden – er senkte Ihre Kosten unmittelbar. Förderfähig waren Maßnahmen, die Barrieren abbauen, und dazu zählt der Einbau eines Hausliftes klar, weil er Stockwerke ohne Treppe verbindet. Wichtig: Seit der Topf 2022 leer war und keine neuen Mittel folgten, ist dieser Zuschuss derzeit nicht beantragbar.
Beim Hauslift erstreckte sich der Zuschuss nicht nur auf die Anlage, sondern auch auf notwendige Bauleistungen. Anerkannt wurden in der Regel der Schachtbau, der Deckendurchbruch und der barrierefreie Zugang zur Kabine. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Treppenlift: Dort ist der bauliche Aufwand gering, beim Hauslift macht er einen erheblichen Teil der förderfähigen Summe aus. Deshalb wirkte der Zuschuss hier auf eine größere Basis.
Der Zuschuss stand nur zur Verfügung, wenn das Programm mit Mitteln ausgestattet war. Seit der Haushaltstopf 2022 ausgeschöpft wurde, sind keine neuen Mittel mehr eingestellt worden – das Programm ist derzeit ausgesetzt, neue Anträge nimmt die KfW aktuell nicht an. Aktiv förderbar bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit altersgerechtes Umbauen (159) mit bis zu 50.000 €. Unabhängig von der KfW können Sie zudem den Pflegekassenzuschuss (bis 4.180 € je pflegebedürftige Person, § 40 SGB XI) und je nach Lage Eingliederungshilfe, Berufsgenossenschaft oder Landesprogramme nutzen. Grundlage jedes Antrags ist ein vollständiger Kostenvoranschlag für den Förderantrag.
Praxis-Tipp: Verlassen Sie sich für Ihre Planung nicht auf den ausgesetzten Investitionszuschuss. Sichern Sie sich stattdessen frühzeitig den KfW-Kredit und den Pflegekassenzuschuss. Sollte der Bund das Zuschussprogramm wieder mit Mitteln ausstatten, prüfen wir das gern erneut für Sie.
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss wäre die attraktivste Form der Förderung – er senkt Ihre Kosten direkt, ohne spätere Belastung. Beim Hauslift, der ohnehin eine größere Summe verlangt, wäre dieser Effekt besonders willkommen. Derzeit steht er jedoch nicht zur Verfügung.
Planen Sie deshalb realistisch mit den aktiven Quellen: dem zinsgünstigen KfW-Kredit 159 und dem Pflegekassenzuschuss. So finanzieren Sie Ihren Hauslift verlässlich, statt auf eine ausgesetzte Förderung zu setzen. Sollte der Investitionszuschuss neu aufgelegt werden, lässt er sich ergänzend prüfen.
Kann ich den Investitionszuschuss aktuell beantragen?
Derzeit nicht. Das KfW-Programm 455 ist ausgesetzt: Seit der Haushaltstopf 2022 ausgeschöpft wurde, sind keine neuen Mittel mehr eingestellt worden. Aktiv beantragbar ist stattdessen der zinsgünstige KfW-Kredit altersgerechtes Umbauen (159).
Hätte der Zuschuss auch für den Hauslift gegolten?
Ja. Der Einbau eines Hausliftes ist eine barrierereduzierende Maßnahme und war damit förderfähig. Anerkannt wurden meist auch bauliche Begleitkosten wie der Schachtbau. Solange das Programm ausgesetzt ist, gilt das jedoch nur theoretisch.
Warum ist der Zuschuss derzeit nicht verfügbar?
Die Mittel sind vom Bundeshaushalt abhängig. Der Topf wurde 2022 ausgeschöpft und seither nicht wieder aufgefüllt, deshalb ruht das Programm aktuell. Bis neue Mittel bereitstehen, bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit 159 die aktive KfW-Förderung.
Welche Förderung kann ich stattdessen nutzen?
Aktiv beantragbar sind der zinsgünstige KfW-Kredit altersgerechtes Umbauen (159) bis 50.000 € und der Pflegekassenzuschuss bis 4.180 € je pflegebedürftige Person. Je nach Situation kommen Eingliederungshilfe, Berufsgenossenschaft oder Landesprogramme hinzu. Grundlage bleibt ein vollständiger Kostenvoranschlag – die Unterlagen liefern wir Ihnen.
Lässt sich der Pflegekassenzuschuss mit dem KfW-Kredit kombinieren?
Ja, der Pflegekassenzuschuss ist unabhängig von der KfW und lässt sich mit dem KfW-Kredit 159 verbinden. Die Kombinierbarkeit von Fördermitteln erklärt die Regeln im Detail.
Wird der Investitionszuschuss wieder eingeführt?
Das ist offen. Eine Neuauflage hängt davon ab, ob der Bund das Programm wieder mit Haushaltsmitteln ausstattet. Solange das nicht geschieht, sollten Sie mit dem KfW-Kredit 159 und dem Pflegekassenzuschuss planen. Wir behalten die Förderlage im Blick.
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