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Hauslift und Fluchtweg beschreibt das Zusammenspiel von Liftanlage und den Rettungswegen eines Gebäudes im Brand- oder Notfall. Ein Hauslift darf im Brandfall nicht als Fluchtweg genutzt werden – die sichere Flucht erfolgt über die Treppe. Wichtig ist, dass der Liftschacht und seine Türen den Brandschutzanforderungen entsprechen und vorhandene Treppen frei bleiben.
Ein Hauslift ist im Brandfall nicht als Fluchtweg vorgesehen. Bei Feuer kann der Strom ausfallen oder Rauch in den Schacht ziehen, weshalb die Flucht grundsätzlich über die Treppe erfolgt. Das gilt genauso wie beim Treppenlift und Fluchtweg. Der Lift bringt Sie im Alltag komfortabel von Etage zu Etage, ersetzt aber nicht den baulichen Rettungsweg des Hauses.
Damit der Lift im Notfall keine Gefahr darstellt, müssen Liftschacht und Schachttür den geltenden Brandschutzanforderungen genügen. In Ein- und Zweifamilienhäusern sind diese Anforderungen oft überschaubar; in größeren Gebäuden können brandschutzklassifizierte Türen und Schächte nötig sein. Was im konkreten Fall gilt, regelt die Landesbauordnung und die Brandschutzplanung.
Bei der Planung ist wichtig, dass der Lift die Treppe als Rettungsweg nicht einengt oder blockiert. Wird der Hauslift neben der Treppe oder im Treppenauge eingebaut, muss die nutzbare Treppenbreite erhalten bleiben. So bleibt der Fluchtweg auch dann frei, wenn der Lift einmal stillsteht.
Gut zu wissen: Klären Sie die Fluchtweg- und Brandschutzfrage immer vor dem Einbau mit dem Fachbetrieb und gegebenenfalls der Bauaufsicht. Eine spätere Korrektur der Schachtanordnung ist aufwendig und teuer.
Die Trennung von Lift und Fluchtweg entscheidet im Ernstfall über Ihre Sicherheit. Wer weiß, dass die Flucht über die Treppe und nicht über den Lift erfolgt, verhält sich im Brandfall richtig. Deshalb gehört dieses Thema in jede Hauslift-Planung – schon allein, um die Treppe als Rettungsweg zu erhalten.
Wird der Brandschutz am Schacht vernachlässigt oder die Treppe durch den Lift eingeengt, kann das die Genehmigung gefährden und im Notfall zur echten Gefahr werden. Eine frühe Abstimmung mit Fachbetrieb und Bauaufsicht sorgt dafür, dass Lift und Fluchtweg sicher zusammenpassen.
Nein. Im Brandfall flüchten Sie immer über die Treppe, niemals über den Lift. Bei Feuer kann der Strom ausfallen oder Rauch in den Schacht gelangen. Der Lift dient dem täglichen Komfort, nicht der Flucht.
In vielen Fällen ja. Liftschacht und Türen müssen den Brandschutzanforderungen entsprechen, deren Umfang von Gebäudeart und Landesbauordnung abhängt. In kleinen Wohnhäusern sind die Vorgaben meist überschaubar. Der Fachbetrieb klärt das mit Ihnen.
Die nutzbare Treppenbreite muss als Fluchtweg erhalten bleiben. Wird der Lift neben der Treppe eingebaut, ist das bei der Planung zu berücksichtigen. Eine zu schmale Treppe kann die Genehmigung verhindern.
Das klären Fachbetrieb und gegebenenfalls die Bauaufsicht im Rahmen der Planung und Baugenehmigung. Maßgeblich ist die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Eine frühe Abstimmung vermeidet spätere Probleme.
Eine Notstromversorgung oder ein Notablass bringt die Kabine kontrolliert zur nächsten Etage, sodass Sie aussteigen können. Danach erfolgt die Flucht über die Treppe. Mehr dazu unter Hauslift bei Stromausfall.
Ja. Je größer und höher das Gebäude, desto strenger sind in der Regel die Brandschutz- und Fluchtweganforderungen. In Mehrfamilienhäusern können brandschutzklassifizierte Schächte und Türen vorgeschrieben sein. Das prüft die Brandschutzplanung im Einzelfall.
Wie Lift und Fluchtweg in Ihrem Haus sicher zusammenpassen, klären wir am besten direkt vor Ort. In der persönlichen Beratung berücksichtigen wir Brandschutz, Treppenbreite und Genehmigung von Anfang an.
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