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Ein Hauslift in der Eigentumswohnung ist ein senkrecht fahrender Lift, den Sie als Wohnungseigentümer in einem Gebäude mit Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einbauen lassen. Da er meist Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Außenwand oder Geschossdecke berührt, ist in aller Regel ein WEG-Beschluss nötig. Anders als beim Hauslift in der Mietwohnung entscheiden hier die Eigentümer gemeinsam, nicht ein Vermieter allein.
Ein Hauslift in der Eigentumswohnung ist rechtlich anspruchsvoller als in einem freistehenden Einfamilienhaus, weil ein Liftschacht, ein Deckendurchbruch oder ein Anbau fast immer Gemeinschaftseigentum berühren. Über solche baulichen Veränderungen entscheidet nicht der einzelne Eigentümer, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss in der Eigentümerversammlung. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 hat jeder Eigentümer jedoch einen Anspruch auf eine Maßnahme, die der barrierefreien Nutzung dient. Die Gemeinschaft kann den Einbau also nicht mehr grundsätzlich verhindern, sondern nur noch über die konkrete Ausführung mitbestimmen.
In einer Eigentumswohnung kommen oft platzsparende Lösungen zum Einsatz. Ein schlanker Lift im Treppenauge, ein selbsttragender Schacht oder ein gläserner Anbau an der Fassade sind typische Wege. Welche Variante möglich ist, hängt von der Statik des Gebäudes, den verfügbaren Schachtmaßen und dem Verlauf des Treppenhauses ab. Wichtig ist, dass der Lift den barrierefreien Zugang zur Kabine für alle Eigentümer sicherstellt und Flucht- und Rettungswege nicht einschränkt.
Im Unterschied zum Treppenlift in der Eigentumswohnung, der entlang der vorhandenen Treppe fährt und meist nur die Stufen nutzt, greift der Hauslift stärker in die Bausubstanz ein – das macht den WEG-Beschluss und eine sorgfältige Planung umso wichtiger. Gegenüber dem Hauslift in der Mietwohnung haben Sie als Eigentümer den Vorteil, dass die Anlage Ihr Vermögen aufwertet und dauerhaft bleibt.
Praxis-Tipp: Bereiten Sie die Eigentümerversammlung mit einem konkreten Kostenvoranschlag, Plänen und einem Finanzierungsvorschlag vor. Ein gut dokumentierter Antrag erhöht die Zustimmungsbereitschaft erheblich und beschleunigt den Beschluss.
Wer in einer Eigentumswohnung einen Hauslift plant, sollte den rechtlichen Weg von Anfang an mitdenken. Ohne wirksamen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft darf kein Eingriff in das Gemeinschaftseigentum erfolgen – selbst wenn die Technik längst geplant ist. Die gute Nachricht: Das Gesetz steht heute auf Ihrer Seite, wenn die Maßnahme der Barrierefreiheit dient.
Fehlt die saubere Vorbereitung, drohen Verzögerungen, Streit in der Gemeinschaft oder im schlimmsten Fall ein angreifbarer Beschluss. Deshalb gehören Kostenverteilung, Ausführungsvariante und Genehmigungsfragen früh auf den Tisch. Eine Vor-Ort-Beratung liefert Ihnen die Unterlagen, mit denen Sie die Eigentümerversammlung überzeugen.
In der Regel ja, denn ein Hauslift berührt fast immer Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Außenwand oder Geschossdecke. Über solche baulichen Veränderungen entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss. Seit 2020 haben Sie aber einen Anspruch auf die Maßnahme, wenn sie der Barrierefreiheit dient.
Das „Ob“ können sie nicht mehr verhindern, wenn der Lift der barrierefreien Nutzung dient. Die Gemeinschaft entscheidet nur noch über das „Wie“, also über die konkrete Ausführung. Strittig bleibt manchmal die Verteilung der Kosten, weshalb ein gut vorbereiteter Antrag wichtig ist.
In der Regel trägt die Kosten der Eigentümer, der die Maßnahme verlangt und den Lift nutzt. Die Anlage bleibt dann häufig in dessen Verantwortung, auch bei Wartung und Rückbau. Die genaue Verteilung kann die Eigentümerversammlung im Beschluss regeln.
Ja, ein barrierefreier Zugang über mehrere Etagen steigert die Attraktivität und oft den Wert der Immobilie. Gerade in einer alternden Gesellschaft ist Barrierefreiheit ein gefragtes Merkmal. Mehr dazu finden Sie unter Wertsteigerung Immobilie.
Neben dem WEG-Beschluss kann je nach Bauart und Bundesland eine Baugenehmigung erforderlich sein, besonders bei einem Anbau außen am Gebäude. Ob und wann eine Genehmigung nötig ist, klären wir mit Ihnen im Rahmen der Planung. So vermeiden Sie spätere Überraschungen.
Der rechtliche Teil – Antrag, Eigentümerversammlung, Beschluss – nimmt oft mehrere Wochen bis Monate in Anspruch. Die eigentliche Einbauzeit ist dagegen überschaubar. Wer früh mit der Beschlussvorbereitung beginnt, verkürzt die Gesamtdauer spürbar.
Ein Hauslift in der Eigentumswohnung gelingt am besten, wenn Technik und WEG-Beschluss von Anfang an zusammen gedacht werden. Wir schauen uns Ihr Gebäude vor Ort an, klären die baulichen Möglichkeiten und stellen Ihnen die Unterlagen zusammen, die Sie für die Eigentümerversammlung brauchen. So gehen Sie gut vorbereitet und ohne Risiko in den nächsten Schritt.
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