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Ein Geschwindigkeitsbegrenzer ist eine Sicherheitseinrichtung, die die Fahrgeschwindigkeit eines Hauslifts überwacht und bei Überschreiten eines Grenzwerts eingreift. Er löst die Fangvorrichtung aus, sobald die Kabine im Liftschacht zu schnell absinkt. Damit ist er ein Kernbestandteil der Absturzsicherung jeder senkrecht fahrenden Liftanlage.
Ein Geschwindigkeitsbegrenzer beim Hauslift ist meist als Fliehkraftregler aufgebaut. Über ein umlaufendes Seil ist er mit der Kabine verbunden und dreht sich mit deren Fahrt mit. Solange der Lift im normalen Tempo fährt, lässt der Begrenzer das Seil frei laufen. Wird die Kabine jedoch zu schnell, drücken Fliehgewichte nach außen und blockieren die Mechanik. Dieses Blockieren spannt das Seil und zieht so die Fangvorrichtung ein.
Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist die zweite Sicherheitsebene hinter der regulären Bremse des Antriebs. Im Normalbetrieb sorgen Antriebseinheit und Motorbremse dafür, dass die Kabine sanft anhält. Erst wenn diese Ebene versagt und die Kabine ungewollt beschleunigt, kommt der Begrenzer ins Spiel. Bei Hydraulikantrieb und Spindelantrieb ist die Bauart jeweils auf das System abgestimmt, das Schutzprinzip bleibt aber gleich.
Beim Treppenlift überwacht ein Geschwindigkeitsbegrenzer das Tempo des Sitzes auf der schrägen Schiene. Beim Hauslift geht es dagegen um eine senkrecht fahrende Kabine, deren Absinken schwerer wiegt. Deshalb ist der Begrenzer hier oft robuster ausgelegt und in der DIN EN 81-41 genau geregelt. Sein Auslösewert liegt knapp über der normalen Fahrgeschwindigkeit, sodass er nur im echten Notfall reagiert.
Gut zu wissen: Der Geschwindigkeitsbegrenzer löst nicht schon bei leichten Temposchwankungen aus. Er reagiert erst, wenn ein klar definierter Grenzwert überschritten wird – Sie merken im Alltag also nichts von ihm.
Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist das auslösende Element der Absturzsicherung. Ohne ihn wüsste die Fangvorrichtung nicht, wann sie greifen muss. Erst das Zusammenspiel beider Bauteile macht den senkrechten Fahrbetrieb sicher. Für Sie bedeutet das: Selbst im unwahrscheinlichen Fall eines Antriebsdefekts kann die Kabine nicht ungebremst nach unten stürzen.
Weil der Begrenzer eine sicherheitskritische Funktion hat, ist er beim Hauslift gesetzlich vorgeschrieben und Teil der wiederkehrenden Prüfung. Beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass das System geprüft und dokumentiert ist und in die jährliche Sicherheitsprüfung einbezogen wird.
Er überwacht laufend die Geschwindigkeit der Kabine. Wird sie zu hoch, löst er die Fangvorrichtung aus. So wird ein unkontrolliertes Absinken sofort gestoppt.
Er ist über ein Seil mit der Kabine verbunden und dreht sich mit. Wird das Tempo zu hoch, drücken Fliehgewichte nach außen und blockieren die Mechanik. Diese Blockade löst die Fangvorrichtung aus.
Ja. Nach der DIN EN 81-41 muss ein Hauslift einen Geschwindigkeitsbegrenzer besitzen. Er ist gemeinsam mit der Fangvorrichtung ein unverzichtbares Sicherheitsbauteil.
Nein. Sein Auslösewert liegt deutlich über der normalen Fahrgeschwindigkeit. Im täglichen Betrieb bemerken Sie ihn deshalb gar nicht – er reagiert ausschließlich im Notfall.
Sie selbst müssen nichts tun. Bei der jährlichen Sicherheitsprüfung prüft der Techniker den Auslösewert und die Funktion. Dabei wird auch das Zusammenspiel mit der Fangvorrichtung getestet.
Wie Ihr Hauslift gegen einen Absturz abgesichert ist, erklären wir Ihnen gern verständlich und in Ruhe. So verstehen Sie, welche Technik im Hintergrund für Ihre Sicherheit sorgt. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch.
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