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Die Förderfähigkeit von Hauslift vs. Personenaufzug bezeichnet die Frage, welche der beiden Anlagen leichter und in welcher Höhe öffentliche Zuschüsse erhält. In der Praxis ist ein Hauslift deutlich besser förderfähig, weil er als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt, während ein klassischer Personenaufzug der strengeren Aufzugsrichtlinie unterliegt.
Die Förderfähigkeit beschreibt, ob eine Anlage die Voraussetzungen erfüllt, um Geld von Pflegekasse, KfW, Land oder Finanzamt zu erhalten. Beim Vergleich Hauslift gegen Personenaufzug entscheidet vor allem, wie die Anlage rechtlich eingeordnet wird und welchem Zweck sie dient. Genau hier hat der Hauslift einen strukturellen Vorteil.
Förderstellen bezuschussen keine Aufzüge „an sich“, sondern Maßnahmen, die selbstständiges Wohnen im Alter oder bei Behinderung ermöglichen. Ein Hauslift überwindet ganze Stockwerke barrierefrei und gilt deshalb als klassische Wohnraumanpassung. Dadurch öffnet er den Pflegekassenzuschuss, die KfW-Förderung und den Steuervorteil als außergewöhnliche Belastung. Ein klassischer Personenaufzug wird dagegen oft als allgemeine Gebäudeausstattung gewertet – und fällt damit aus vielen Förderprogrammen heraus.
Ein Hauslift unterliegt in der Regel der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der DIN EN 81-41, ein Personenaufzug der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Diese normative Abgrenzung ist nicht nur Technik: Sie führt dazu, dass der Hauslift einfacher genehmigt, oft ohne prüfpflichtige Anlage-Status betrieben und als private Anpassungsmaßnahme behandelt wird. Förderprogramme für altersgerechtes Umbauen sind genau auf solche Maßnahmen zugeschnitten.
Gut zu wissen: Ein Hauslift kostet meist zwischen rund 18.000 und 40.000 Euro – deutlich mehr als ein Treppenlift, aber ein Vielfaches günstiger als ein vollwertiger Personenaufzug. Auf diesen Betrag lassen sich mehrere Töpfe stapeln: bis zu 4.180 Euro Zuschuss der Pflegekasse je anspruchsberechtigter Person, der zinsgünstige KfW-Kredit altersgerechtes Umbauen (Programm 159) und steuerliche Anrechnung. Den KfW-Investitionszuschuss Barrierereduzierung (Programm 455) können Sie derzeit nicht einplanen, da das Programm aktuell ausgesetzt und nicht beantragbar ist. Wie sich die Eigenkosten je nach bewilligter Förderung verändern, zeigt der Begriff Kosten nach Förderhöhe.
Ein Personenaufzug im Privathaus ist baulich aufwendiger, teurer und unterliegt strengeren Prüfpflichten – inklusive wiederkehrender Prüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle. Für Förderstellen ist er deshalb selten die „wirtschaftlich angemessene“ Lösung, die viele Programme verlangen. Der Hauslift erfüllt denselben Zweck – sicheres Überwinden von Etagen – zu förderfähigen Bedingungen.
Die Förderfähigkeit entscheidet oft über mehrere Tausend Euro Eigenanteil. Wer von vornherein einen Hauslift statt eines klassischen Aufzugs plant, wählt nicht nur die platzsparendere, sondern auch die deutlich besser bezuschussbare Lösung – bei gleichem Alltagsnutzen für barrierefreies Wohnen.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Förderanträge müssen gestellt und bewilligt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wer zuerst kauft, verliert in der Regel den Anspruch. Ein sauber kalkulierter Kostenvoranschlag für den Förderantrag und das Wissen um die Kombinierbarkeit von Fördermitteln sind deshalb der eigentliche Hebel, um den Preisvorteil des Hauslifts voll auszuschöpfen.
In den meisten Fällen ja. Der Hauslift gilt als barrierereduzierende Wohnraumanpassung und erfüllt damit die Voraussetzungen von Pflegekasse, KfW und Finanzamt. Ein klassischer Personenaufzug wird häufig als allgemeine Gebäudeausstattung eingestuft und fällt aus diesen Programmen heraus.
Weil sie die rechtliche Einordnung bestimmt. Ein Hauslift nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird als private Anpassungsmaßnahme behandelt, ein Aufzug nach Aufzugsrichtlinie als technische Gebäudeanlage. Förderprogramme für altersgerechtes Umbauen zielen auf die erste Kategorie.
Typischerweise lassen sich der Pflegekassenzuschuss, KfW-Mittel und der steuerliche Abzug als außergewöhnliche Belastung kombinieren. Welche Töpfe gleichzeitig nutzbar sind, hängt von Ihrer Situation ab – Details dazu unter Kombinierbarkeit von Fördermitteln.
Für den Pflegekassenzuschuss von bis zu 4.180 Euro ja – hier ist mindestens Pflegegrad 1 nötig. Die KfW-Förderung und der Steuervorteil sind dagegen unabhängig vom Pflegegrad und stehen grundsätzlich allen offen.
Nur selten und meist nur, wenn er nachweislich der einzige barrierefreie Zugang ist. Da der Hauslift denselben Zweck zu förderfähigen Bedingungen erfüllt, gilt er bei den meisten Stellen als die wirtschaftlich angemessene Lösung – was die Bewilligung erleichtert.
Immer vor der Auftragsvergabe. Antrag stellen, Bewilligung abwarten, erst dann unterschreiben. Wer zuerst kauft und später den Antrag nachreicht, verliert in der Regel den Anspruch – unabhängig von der eigentlichen Förderfähigkeit.
Ob Pflegekasse, KfW oder Steuer: Welche Förderung für Ihren Hauslift in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Zuhause ab. In einem kostenlosen Gespräch ordnen wir Ihre Möglichkeiten und den realistischen Eigenanteil für Sie ein. So wissen Sie vor der Entscheidung, was übrig bleibt.
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