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Eine Fangvorrichtung ist eine mechanische Sicherheitseinrichtung, die die Kabine eines Hauslifts blitzschnell am Liftschacht festklemmt, falls sie unkontrolliert absinken sollte. Sie wird in der Regel vom Geschwindigkeitsbegrenzer ausgelöst und bringt die Kabine sicher zum Stillstand. Damit ist sie eine der zentralen Schutzfunktionen gegen einen Absturz.
Eine Fangvorrichtung beim Hauslift ist eine rein mechanische Bremse, die unabhängig von Strom und Elektronik wirkt. Sie sitzt am Fahrrahmen der Kabine und greift auf die Führungsschienen im Liftschacht zu. Solange der Lift normal fährt, bleibt die Vorrichtung in Ruhestellung. Übersteigt die Sinkgeschwindigkeit jedoch einen festgelegten Grenzwert, lösen Keile oder Klemmbacken aus und pressen sich gegen die Schienen. Die Reibung bringt die Kabine innerhalb kurzer Strecke zum Stehen.
Ausgelöst wird die Fangvorrichtung meist nicht von der Kabine selbst, sondern vom Geschwindigkeitsbegrenzer. Dieser läuft über ein Seil mit der Kabine mit und erkennt, wenn diese zu schnell wird. Bei Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit blockiert er das Seil und zieht so die Fangvorrichtung ein. Beide Bauteile bilden zusammen ein abgestimmtes System, das in der DIN EN 81-41 für Hauslifte geregelt ist.
Beim Treppenlift sorgt eine Fangvorrichtung dafür, dass der Sitz nicht entlang der schrägen Schiene abrutscht. Beim Hauslift muss sie dagegen das volle Gewicht einer freischwebenden Kabine in einem senkrechten Schacht halten. Die Anforderungen sind hier höher, weil ein vertikaler Absturz folgenschwerer wäre. Auch der Absturzsicherung kommt deshalb beim Hauslift eine besondere Bedeutung zu.
Gut zu wissen: Die Fangvorrichtung arbeitet vollkommen ohne Strom. Selbst bei einem kompletten Stromausfall bleibt ihr Schutz erhalten, weil sie rein mechanisch durch die Geschwindigkeit ausgelöst wird.
Die Fangvorrichtung ist die letzte und wichtigste Rückfallebene Ihres Hauslifts. Sollten Antrieb, Tragmittel oder Bremse einmal versagen, verhindert sie, dass die Kabine ungebremst nach unten fällt. Für Sie als Nutzer bedeutet das ein hohes Maß an Sicherheit – auch in einem Szenario, das im Alltag praktisch nie eintritt, aber abgesichert sein muss.
Fehlte eine solche Fangvorrichtung, wäre ein Hauslift nicht zulassungsfähig. Sie ist nach den geltenden Normen für senkrecht fahrende Hebeanlagen verpflichtend. Beim Kauf sollten Sie deshalb darauf achten, dass die Anlage über eine geprüfte Fangvorrichtung verfügt und diese in die jährliche Sicherheitsprüfung einbezogen wird.
Eine Fangvorrichtung ist eine mechanische Notbremse, die die Kabine im Schacht festklemmt, falls sie zu schnell absinkt. Sie wird vom Geschwindigkeitsbegrenzer ausgelöst. So wird ein Absturz sicher verhindert.
Überschreitet die Kabine die zulässige Sinkgeschwindigkeit, drücken Keile oder Klemmbacken gegen die Führungsschienen. Die entstehende Reibung bremst die Kabine ab und hält sie fest. Das geschieht rein mechanisch, ganz ohne Strom.
Ja. Nach der DIN EN 81-41 muss ein Hauslift über eine Fangvorrichtung verfügen. Ohne sie wäre die Anlage nicht zugelassen. Sie zählt zu den unverzichtbaren Sicherheitsbauteilen.
Ja, gerade dann. Da sie rein mechanisch durch die Geschwindigkeit ausgelöst wird, ist sie auf keine Stromversorgung angewiesen. Auch bei einem Stromausfall bleibt ihr Schutz vollständig erhalten.
Nein. Sie arbeitet wartungsarm im Hintergrund. Bei der jährlichen Sicherheitsprüfung wird sie kontrolliert und ihre Auslösung getestet.
Sicherheitsbauteile wie die Fangvorrichtung arbeiten im Verborgenen, geben Ihnen im Alltag aber das gute Gefühl, sicher unterwegs zu sein. Gern erklären wir Ihnen, wie Ihr künftiger Hauslift geschützt ist und welche Prüfungen dazugehören. Sprechen Sie uns einfach an.
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