(24 Std. täglich, kostenlos)
DIN 18065 ist die deutsche Norm für Treppen in Gebäuden und legt unter anderem Mindestbreiten, Steigungen und Geländerhöhen fest. Für den Hauslift ist sie indirekt relevant: Sie bestimmt, wie viel Platz eine vorhandene Treppe einnimmt und ob daneben oder im Treppenauge genug Raum für einen Lift bleibt. Anders als beim Treppenlift fährt der Hauslift jedoch nicht auf der Treppe, sondern senkrecht in einem eigenen Liftschacht.
DIN 18065 ist die maßgebliche Norm für notwendige und zusätzliche Treppen in Wohngebäuden. Sie definiert nutzbare Treppenbreiten, zulässige Steigungsverhältnisse, Auftrittstiefen sowie Anforderungen an Handläufe und Geländer. Im Eigenheim sind notwendige Treppen häufig mit einer nutzbaren Breite von etwa 80 bis 100 Zentimetern ausgeführt. Diese Maße sind der Ausgangspunkt, wenn Sie prüfen, ob und wo ein Hauslift Platz findet.
Auch wenn ein Hauslift senkrecht in einem Schacht fährt, steht er fast immer in räumlichem Zusammenhang mit der Treppe. Soll der Lift neben der Treppe oder im Treppenauge stehen, darf er die nach DIN 18065 erforderliche nutzbare Breite der Treppe nicht unter das zulässige Maß drücken. Die Treppe muss weiterhin sicher begehbar bleiben und im Brandfall als Fluchtweg dienen. Hier greifen Treppennorm, Brandschutzanforderungen und die Landesbauordnung ineinander.
Gut zu wissen: Ein erfahrener Anbieter prüft beim Aufmaß, wie schmal der Liftschacht ausfallen kann, damit die Treppe ihre normgerechte Breite behält. Oft genügt schon eine schlanke selbsttragende Schachtkonstruktion, um beides unterzubringen.
Beim Treppenlift ist die DIN 18065 besonders kritisch, weil Schiene und Sitz direkt die nutzbare Treppenbreite verringern – jeder Zentimeter zählt. Beim Hauslift dagegen beansprucht nicht der Lift die Treppe, sondern der Schacht den Raum daneben. Die Norm dient hier vor allem als Maßstab dafür, wie viel Restbreite die Treppe behalten muss. So bleibt der Hauslift eine Lösung, die die Treppe vollständig frei lässt.
Die Treppennorm entscheidet mit darüber, ob ein Hauslift baurechtlich überhaupt am Wunschort möglich ist. Wird die Treppe durch den Schacht zu schmal, kann die Baubehörde Einwände erheben oder der Brandschutz Probleme bereiten. Wer das früh berücksichtigt, vermeidet teure Planungsänderungen.
Für Sie heißt das konkret: Die nutzbare Treppenbreite ist eine der ersten Größen, die ein guter Planer aufnimmt. Sie beeinflusst die Wahl zwischen Lift neben der Treppe, im Treppenauge oder an ganz anderer Stelle – und damit am Ende auch die Anschaffungskosten und den Aufwand für den Schachtbau.
Nein. Der Hauslift fällt unter eigene Normen wie die DIN EN 81-41. Die DIN 18065 betrifft die Treppe in Ihrem Haus. Relevant wird sie nur insoweit, als der Lift die normgerechte Treppenbreite nicht unzulässig verengen darf.
Nein, ein Hauslift ergänzt die Treppe, er ersetzt sie nicht. Die Treppe muss als Verkehrsweg und Fluchtweg erhalten bleiben und weiterhin den Maßen der DIN 18065 entsprechen. Der Lift bietet zusätzlich eine bequeme, barrierefreie Alternative.
Das hängt von der Landesbauordnung und der Art der Treppe ab. Notwendige Treppen müssen eine bestimmte nutzbare Mindestbreite behalten. Ein Fachbetrieb prüft beim Aufmaß, ob der geplante Schacht diese Grenze einhält.
Nicht allein wegen der Treppe. Ob eine Baugenehmigung nötig ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und dem Eingriff in die Bausubstanz. Die Treppenbreite ist dabei nur einer von mehreren Prüfpunkten.
Beim Treppenlift verengen Schiene und Sitz die Treppe direkt, weshalb die Restbreite genau berechnet werden muss. Beim Hauslift bleibt die Treppe frei; die Norm dient nur dazu, den Platz daneben oder im Treppenauge richtig zu bemessen.
Ob neben Ihrer Treppe genug Platz für einen Hauslift bleibt, lässt sich am besten direkt vor Ort klären. Unsere Berater messen die Treppe auf und zeigen Ihnen, welche Aufstellvariante sich für Ihr Haus eignet.
→ Jetzt kostenlose Beratung anfragen | Alle Hauslift-Modelle im Überblick
Das könnte Sie auch interessieren: