Zuschuss durch die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist angegliedert an die Krankenkasse und hat die Vorteile eines Lifta erkannt: Sie bleiben selbstständig und können die Treppe ohne fremde Hilfe meistern. Deshalb gewährt sie in vielen Fällen einen Zuschuss: bis zu 2.557 €. Diesen Zuschuss können Sie bei Kauf, aber auch bei einem Lifta zur Miete oder mit Finanzierung erhalten.
Weitere Fragen und Antworten zu dem Thema Zuschuss durch die Pflegeversicherung (Krankenkasse) finden Sie unter Häufige Fragen.
Zuschüsse durch andere Träger
Neben der Pflegeversicherung (Krankenkasse) kommen auch andere Quellen für eine Förderung Ihres Lifta Treppenlifts infrage. Je nach Antragstellung erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 100 %.

Bei Unfallgeschädigten:
- die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten
- das Versorgungsamt
- die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden
Für Kriegsopfer und bei Wehrdienstverletzungen:
- die Hauptfürsorgestelle- der Landeswohlfahrtsverband
Ein Gespräch mit Ihrem Lifta Berater zahlt sich aus
Ihr persönlicher Lifta Fachberater weiß genau, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen Zuschuss zu erhalten. Er erklärt Ihnen alles ganz genau und hilft Ihnen auch bei der richtigen Antragstellung.
Haben Sie noch Fragen?
„Der Lifta Berater hat mir die Möglichkeiten der staatlichen Zuschüsse erläutert und gleich bei der Beantragung geholfen.“
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