Häufige Fragen zum Treppenlift
In unserem Bereich Hilfe haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden gesammelt und kurz beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen wünschen, können Sie uns gerne anrufen. Sie erreichen unser freundliches Team rund um die Uhr kostenlos unter der Telefonnummer 0800 – 20 33 150
Passt ein Lifta auch auf meine Treppe?
Enge und steile Treppen, gerade Treppen und Treppen mit Kurven ... jede Treppe ist anders. Darum ist jeder Lifta eine Maßanfertigung, exakt dem Verlauf, der Länge und der Beschaffenheit der Treppe angepasst. Deshalb passt ein Lifta auf fast jede Treppe. Der Fachberater in Ihrer Nähe wird sich gern vor Ort ein Bild von Ihrer Treppe machen und berät Sie ausführlich über die für Sie beste Lösung.

Muss das Treppenhaus umgebaut werden?
Nein. Die Schiene des Treppenlifts wird am äußeren oder inneren Treppenrand auf den Stufen aufgestellt und befestigt. Auch für Treppenabsätze gibt es eine passende Lösung. Der Lifta lässt sich auf Treppen aus jedem Material aufstellen. Selbst Türen und Durchgänge im Bereich der Treppe sind kein Problem: Dort wird die Schiene so konstruiert, dass sie bequem aufgeklappt werden kann.

Wie lange dauert es, den Lifta Treppenlift aufzustellen?
Durch die präzise Vorarbeit und die reibungslosen Abläufe geht alles schnell und einfach. Pünktlich zum vereinbarten Termin wird Ihr Lifta in wenigen Stunden von unseren erfahrenen Monteuren aufgestellt. Ohne Umbau, ohne Schmutz und ohne Lärm.
Weitere Infos finden Sie unter Lieferung und Montage

Wie lang ist die Lieferzeit?
In der Regel dauert die Lieferung nur zwischen ein und zwei Wochen. Bei Sondermodellen und Treppen mit Kurven rechnen wir mit bis zu sechs Wochen.
Mehr zu unseren Lieferzeiten

Passt der Lifta Treppenlift farblich zu meiner Einrichtung?
Ein Lifta Treppenlift fügt sich harmonisch in die Gestaltung Ihrer Wohnung ein. Je nach Modell haben Sie die Wahl zwischen bis zu sechs Farben für die Schiene. Für die Polsterung steht Ihnen eine umfangreiche Farbpalette aus kalten und warmen Farbtönen zur Verfügung. Die Materialien für die Sitzbezüge wie Stoff, Kunstleder und echtes Leder werden hochwertig verarbeitet und bleiben über Jahre hinaus schön. Damit Sie lange Freude an Ihrem Lifta haben.

Gibt es für den Lifta eine Fernbedienung und kann ich sicher ein- und aussteigen?
Für den Lifta gibt es eine Fernbedienung, um den Treppenlift heranzurufen, wenn er nicht am Startplatz steht. Sie können Ihren Lifta mit der Fernbedienung zum Beispiel auch in der oberen Etage parken, wenn Sie ihn nicht brauchen. Damit Sie sicher und bequem ein- und aussteigen können, hat der Lifta einen Drehsitz, der sich in die gewünschte Position drehen lässt.

Wie hoch ist die Tragfähigkeit?
Je nach Modell haben Lifta Treppenlifte eine maximale Tragfähigkeit von 120 kg bzw. 160 kg. Plattformlifte erreichen eine maximale Tragfähigkeit von bis zu 300 kg.

Was kostet ein Treppenlift?
Mit einem Lifta Treppenlift erhalten Sie ein Qualitätsprodukt. Individuell angefertigt nach Ihren Wünschen, Ihren Ansprüchen und den baulichen Voraussetzungen Ihrer Treppe. Ein seriöses und verbindliches Angebot können wir Ihnen deshalb erst nach einem persönlichen Gespräch und einer Besichtigung Ihrer Treppe erstellen. Je nachdem, ob Ihre Treppe gerade ist oder Kurven hat, Sie einen Stoff- oder Lederbezug, ein Modell mit 1 oder 2 Schienen wünschen, können Sie z. B. für einen Lifta vom EG ins 1. OG mit einem Preis von 4.900 € – 13.900 € rechnen.
Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie in den Rubriken Preise, Miete, Krankenkasse-Zuschuss und Finanzierung

Darf ich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus einen Treppenlift einbauen lassen?
Wenn ein Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung aus körperlichen Gründen nicht mehr ohne Treppenlift schafft, so darf ihm der Vermieter die Erlaubnis zum Einbau in der Regel nicht verweigern. Allerdings muss der Mieter selbst für die Kosten aufkommen. Grundlage für diese Regelung ist § 554a Abs. 1 BGB.

Kann ich einen Lifta auch mieten oder finanzieren?
Ja, beides ist möglich. Sie schonen Ihre finanziellen Rücklagen und haben konstante monatliche Raten. Interessant ist: Auch bei Miete und Finanzierung können Sie für Ihren Lifta einen Zuschuss bekommen.

Gibt es Zuschüsse für einen Lifta Treppenlift?
Wenn Sie in eine Pflegestufe eingeordnet sind, können Sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss bis zu 2.557,- € erhalten. Auf diesen Zuschuss besteht zwar kein Rechtsanspruch, aber nach unserer Erfahrung wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt.
Wird der Lifta infolge eines Unfalls benötigt, so bestehen gute Chancen auf Kostenerstattungen durch die zuständige Berufsgenossenschaft. Bei Kriegs- und Wehrdienstverletzungen wird ein Treppenlift unter Umständen ebenfalls teil- oder vollfinanziert.
Sprechen Sie mit unseren Beratern. Sie wissen genau, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

Wer bekommt einen Zuschuss?
Für einen Lifta Treppenlift wird in vielen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung ein Zuschuss von € 2.557,00 bewilligt. Wichtigste Voraussetzungen ist, dass der Nutzer mindestens in Pflegestufe 1 eingestuft ist. Zum Beispiel, weil er in seiner Mobilität bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten erheblich eingeschränkt ist. Außerdem sollten Schlaf, Sanitär- und Wohnbereich sich auf unterschiedlichen Ebenen befinden. Weiter Voraussetzungen bespricht gerne Ihr Lifta-Berater mit Ihnen. Er hilft Ihnen auf Wunsch auch bei der formlosen Antragsstellung.

Wie lange muss ich vorversichert sein?
Neben der Pflegebedürftigkeit gilt als weitere wichtige Voraussetzung eine bestimmte Vorversicherungszeit. Seit dem Jahr 2008 beträgt sie 2 Jahre.

Wird der Zuschuss auch rückwirkend gezahlt?
Ja, der Zuschuss wird auch rückwirkend gezahlt, wenn die Einstufung in die Pflegeversicherung erst nach der Anschaffung des Lifta erfolgt. Das Datum der Antragstellung ist entscheidend. Stellen Sie Ihren Antrag also so bald wie möglich.

An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie noch keine Pflegeleistungen erhalten, stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Pflegekasse, also bei Ihrer Krankenkasse. Am besten per Einschreiben.

Welche Form muss der Antrag haben?
Der Antrag auf einen Zuschuss kann kurz und formlos sein. Sie erhalten dann von Ihrer Pflegekasse ein Formular, das Sie ausfüllen und zurücksenden. Ihre Pflegekasse leitet das Formular dann weiter an den Medizinischen Dienst (MDK).

Wer entscheidet über den Antrag?
Die Pflegekasse trifft die Entscheidung mithilfe des Medizinischen Dienstes (MDK). Der MDK begutachtet dazu Ihr häusliches Umfeld und stellt die Pflegebedürftigkeit fest.

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